Aktienrückkauf 2024 - 2025

Am 29. Februar 2024 hat der Vorstand der PUMA SE ein Aktienrückkaufprogramm verabschiedet. Die erste Tranche sieht den Rückkauf eigener Aktien mit einem Gesamtkaufpreis von bis zu € 100 Millionen vor und beginnt im März 2024 für den Zeitraum bis zum 6. Mai 2025. Gemäß der von der Hauptversammlung 2020 erteilten Ermächtigung werden die zurückgekauften Aktien eingezogen.

Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft vom 7. Mai 2020 und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Vorschriften für Rückkaufprogramme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung).

Der Aktienrückkauf wird durch einen unabhängigen Finanzdienstleister durchgeführt, der seine Handelsentscheidungen hinsichtlich des genauen Zeitpunkts der Aktienkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, die Handelsbedingungen von Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

PUMA behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder zu beenden.

DOKUMENTE

Wöchentliche Bekanntmachungen nach Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

  • TRANSAKTIONEN
    Datum Ausgegebener Gesamtbetrag Gesamtzahl der Aktien Download
    7. März 2024 - 8. März 2024 447.671 € 10.807 Download
    11. März 2024 - 15. März 2024 1.003.862 € 23.793 Download
    18. März 2024 - 22. März 2024 1.835.333 € 45.880 Download
    25. März 2024 - 28. März 2024 1.024.000 € 25.233 Download
    02. April 2024 - 05. April 2024 802.650 € 19.255 Download
    08. April 2024 - 12. April 2024 1.018.018 € 24.194 Download
    15. April 2024 - 19. April 2024 1.311.604 € 31.907 Download

Die wöchentlichen Bekanntmachungen finden Sie auf der Seite der DGAP. (DGAP.DE)