
HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der PUMA SE findet am Mittwoch, den 21. Mai 2025 um 11:00 Uhr in Herzogenaurach statt.

Eckdaten | |
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29. April 2025 (24:00 MESZ) | Nachweisstichtag (“Record Date”) |
14. Mai 2025 (24:00 MESZ) | Anmeldeschluss |
21. Mai 2025 | Hauptversammlung |
26. Mai 2025 | Dividendenzahlung |

KONTAKT

ANREISEMÖGLICHKEITEN
Von Erlangen aus erreichen Sie den Veranstaltungsort mit der Buslinie Nr. 200. Der Bus hält direkt vor unserem Haus (Haltestelle „PUMA Way“). Die Busse verkehren in etwa zwei bis drei Mal pro Stunde. Sollten Sie aus Nürnberg anreisen steht Ihnen der Regionalexpress (RE) sowie die S-Bahn nach Erlangen zur Verfügung. Von dort aus können Sie die Buslinie Nr. 200 nehmen.
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PUMA INVESTOR PORTAL
Das PUMA Investor Portal berechtigt die Aktionär*innen ausschließlich zur Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl. Die Verfolgung der Hauptversammlung sowie die Ausübung anderer Rechte der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten sind über das PUMA InvestorPortal nicht möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Einladung zu unserer Hauptversammlung. Das PUMA Investor Portal ist voraussichtlich ab dem 29. April 2025 (24:00 Uhr MESZ) – entsprechend dem Nachweisstichtag – frei geschaltet.
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GESETZLICH ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Tagesordnungspunkt 1
Jahresabschluss 2024 der PUMA SE HERUNTERLADEN (PDF) Konzernabschluss 2024 HERUNTERLADEN (PDF) Zusammengefasster Lagebericht 2024 HERUNTERLADEN (PDF) Erläuternder Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben HERUNTERLADEN (PDF) Bericht des Aufsichtsrats 2024 HERUNTERLADEN (PDF) Tagesordnungspunkt 6
Tagesordnungspunkt 7
Tagesordnungspunkt 8
Tagesordnungspunkt 9
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GOVERNANCE ROADSHOW PRÄSENTATION
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GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 149.698.196,00 und ist eingeteilt in 149.698.196 auf die/den Inhaber*in lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme (s. § 20.1 der Satzung der Gesellschaft). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 149.698.196. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.561.536 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen (§ 71b AktG).