Hauptver-
sammlung 2016
KONTAKT
Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung?
Schreiben Sie uns.
Fax: 09132 / 8142375
E-Mail: investor-relations@puma.com
KONTAKT
Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung?
Schreiben Sie uns.
Fax: 09132 / 8142375
E-Mail: investor-relations@puma.com
Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 fand am 4. Mai 2016 in Herzogenaurach (PUMA Brand Center) statt.
ECKDATEN | |
---|---|
13. April 2016 |
Nachweisstichtag („Record Date“) |
27. April 2016 |
Anmeldeschluss |
4. Mai 2016 |
Hauptversammlung |
6. Mai 2016 |
Dividendenzahlung |
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
4. Mai 2016, um 13.30 Uhr
im PUMA Brand Center, PUMA Way 1,
91074 Herzogenaurach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
1. Jahresabschluss 2015 der PUMA SE |
|
2. Konzernabschluss 2015 |
|
3. Erläuternder Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben |
|
4. Bericht des Verwaltungsrats 2015 |
Nach der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung haben sich folgende Änderungen bezüglich der Mandate von Frau Lazat ergeben:
Frau Lazat ist weiterhin nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.
Sie ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen, die allesamt zum Kering-Konzern gehören:
Als besonderen Service bietet Ihnen die PUMA SE die Möglichkeit, Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (dies entspricht EUR 1.930.555,39 oder – aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl – 754.124 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl – 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieser Mindestbesitz ist gemäß Art. 56 S. 3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer SE erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht inhaltlich § 122 Abs. 2 S. 1 AktG.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 S. 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 S. 3, 142 Abs. 2 S. 2 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Tagesordnungsergänzungsverlangen.
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 3. April 2016 (24:00 Uhr), zugehen. Bitte richten Sie etwaige Verlangen an folgende Adresse:
PUMA SE, Verwaltungsrat
z.Hd. Frau Beate Gabriel
Würzburger Straße 13
91074 Herzogenaurach
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter about.puma.com, dort unter INVESTOREN / HAUPTVERSAMMLUNG bekannt gemacht.
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
PUMA SE, Verwaltungsrat
z.Hd. Frau Beate Gabriel
Würzburger Straße 13
91074 Herzogenaurach
Telefax: +49 (0) 9132-8142375
E-Mail: investor-relations@puma.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter about.puma.com, dort unter Investoren / Hauptversammlung, veröffentlichen, wenn der Gegenantrag des Aktionärs nebst Begründung mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 19. April 2016 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen ist.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern (TOP 6) oder von Abschlussprüfern (TOP 5) sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Verwaltungsrat einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Verwaltungsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind (s. § 127 S. 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG).
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der PUMA SE zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 38.611.107,84 und ist eingeteilt in 15.082.464 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme (s. § 19.1 der Satzung der Gesellschaft). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 15.082.464. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 142.551 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen (§ 71b AktG).
TOP | Beschlussfassung | Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden | In % des eingetragenen Grundkapitals | Ja-Stimmen | In % der gültigen Stimmen | NEIN-Stimmen | In % der gültigen Stimmen | Vorschlag |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2 |
Verwendung des Bilanzgewinns |
13.890.265 |
92,095 |
13.889.181 |
99,992 |
1.084 |
0,008 |
approved |
3 |
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
13.890.265 |
92,095 |
13.586.901 |
97,816 |
303.364 |
2,184 |
approved |
4 |
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2015 |
13.890.265 |
92,095 |
13.887.904 |
99,983 |
2.361 |
0,017 |
approved |
5 |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
13.890.265 |
92,095 |
13.589.101 |
97,832 |
301.164 |
2,168 |
approved |
6 |
Nachwahl zum Verwaltungsrat – Frau Béatrice Lazat* |
13.871.765 |
91,973 |
13.255.025 |
95,554 |
616.740 |
4,446 |
approved |
*TOP 6: 18.500 Enthaltungen
Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 hat am 12. April 2018 in Herzogenaurach (PUMA Brand Center) stattgefunden.
Foto Credit: Ralf Rödel/ PUMA
Foto Credit: Robert Ashcroft/ PUMA