HAUPTVERSAMMLUNG 2016
KONTAKT
Haben Sie Fragen zur Hauptversammlung?
Schreiben Sie uns.
Fax: 09132 / 8142375
E-Mail: investor-relations@puma.com
Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 fand am 4. Mai 2016 in Herzogenaurach (PUMA Brand Center) statt.
ECKDATEN | |
---|---|
13. April 2016 | Nachweisstichtag („Record Date“) |
27. April 2016 | Anmeldeschluss |
4. Mai 2016 | Hauptversammlung |
6. Mai 2016 | Dividendenzahlung |
-
GESETZLICH ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
TAGESORDNUNGSPUNKT 1
1. Jahresabschluss 2015 der PUMA SE HERUNTERLADEN (PDF) 2. Konzernabschluss 2015 HERUNTERLADEN (PDF) 3. Erläuternder Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben HERUNTERLADEN (PDF) 4. Bericht des Verwaltungsrats 2015 HERUNTERLADEN (PDF)
-
NACHWAHL ZUM VERWALTUNGSRAT
Nach der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung haben sich folgende Änderungen bezüglich der Mandate von Frau Lazat ergeben:
Frau Lazat ist weiterhin nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.
Sie ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen, die allesamt zum Kering-Konzern gehören:
- Prodistri S.A. (Mitglied des Board of Directors)
- Sapardis SE (Mitglied des Board of Directors)
- Conseil et Assistance SNC (Geschäftsführerin)
- Augustin SARL (Geschäftsführerin)
- Castera SARL (Mitglied des Board of Directors)
- Luxury Goods Services S.A. (Mitglied des Board of Directors).
-
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als besonderen Service bietet Ihnen die PUMA SE die Möglichkeit, Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen.
-
RECHTE DER AKTIONÄRE
1. TAGESORDNUNGSERGÄNZUNGSVERLANGEN GEMÄSS ART. 56 S. 2 UND S. 3 SE-VO, § 50 ABS. 2 SEAG, § 122 ABS. 2 AKT
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals (dies entspricht EUR 1.930.555,39 oder – aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl – 754.124 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl – 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieser Mindestbesitz ist gemäß Art. 56 S. 3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer SE erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht inhaltlich § 122 Abs. 2 S. 1 AktG.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 S. 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 S. 3, 142 Abs. 2 S. 2 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine Voraussetzung für ein Tagesordnungsergänzungsverlangen.
Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 3. April 2016 (24:00 Uhr), zugehen. Bitte richten Sie etwaige Verlangen an folgende Adresse:
PUMA SE, Verwaltungsrat
z.Hd. Frau Beate Gabriel
Würzburger Straße 13
91074 HerzogenaurachBekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter about.puma.com, dort unter INVESTOREN / HAUPTVERSAMMLUNG bekannt gemacht.
2. GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS §§ 126, 127 AKT
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
PUMA SE, Verwaltungsrat
z.Hd. Frau Beate Gabriel
Würzburger Straße 13
91074 HerzogenaurachTelefax: +49 (0) 9132-8142375
E-Mail: investor-relations@puma.comAnderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden wir Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter about.puma.com, dort unter Investoren / Hauptversammlung, veröffentlichen, wenn der Gegenantrag des Aktionärs nebst Begründung mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 19. April 2016 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen ist.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern (TOP 6) oder von Abschlussprüfern (TOP 5) sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Verwaltungsrat einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Vorschläge zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Verwaltungsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind (s. § 127 S. 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG).
3. AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 BS. 1 AKTG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der PUMA SE zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
-
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 38.611.107,84 und ist eingeteilt in 15.082.464 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme (s. § 19.1 der Satzung der Gesellschaft). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 15.082.464. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 142.551 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen (§ 71b AktG).
-
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
TOP Beschlussfassung Zahl der Aktien, für die gültige Stimmen abgegeben wurden In % des eingetragenen Grundkapitals Ja-Stimmen In % der gültigen Stimmen NEIN-Stimmen In % der gültigen Stimmen Vorschlag 2
Verwendung des Bilanzgewinns
13.890.265
92,095
13.889.181
99,992
1.084
0,008
approved
3
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015
13.890.265
92,095
13.586.901
97,816
303.364
2,184
approved
4
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2015
13.890.265
92,095
13.887.904
99,983
2.361
0,017
approved
5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
13.890.265
92,095
13.589.101
97,832
301.164
2,168
approved
6
Nachwahl zum Verwaltungsrat – Frau Béatrice Lazat*
13.871.765
91,973
13.255.025
95,554
616.740
4,446
approved
*TOP 6: 18.500 Enthaltungen
Foto Credit: Ralf Rödel/ PUMA
HAUPTVERSAMMLUNG 2018
Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 hat am 12. April 2018 in Herzogenaurach (PUMA Brand Center) stattgefunden.
Foto Credit: Ralf Rödel/ PUMA