Herzogenaurach, Deutschland, 17. Juni 2011
SCHIEDSGERICHTSURTEIL ZUR EINMALZAHLUNG VON 98 MILLIONEN EURO IN SPANIEN AUFGEHOBEN

Die Aufhebung resultiert aus PUMAs erfolgreicher Anfechtung des Schiedsgerichtsurteils, das eine Einmalzahlung des obengenannten Betrages an den ehemaligen spanischen Lizenznehmer und Inhaber mehrerer PUMA-Markenrechte, Estudio 2000 S.A., gegen Übertragung aller Markenrechte in Spanien an PUMA vorgesehen hatte.

„Das Urteil des Landgerichts Madrid, das uns von der Zahlung von 98 Millionen Euro für die Übertragung von PUMA-Markenrechten entbindet, liegt vollkommen im Rahmen unserer Erwartungen“, sagte Jochen Zeitz, Vorstandsvorsitzender der PUMA AG. „Wir werden nun alle uns zur Verfügung stehenden Optionen prüfen, um uns sämtliche PUMA-Markenrechte in Spanien zu sichern.“

PUMA ist weiterhin bestrebt, endgültig in den Besitz aller PUMA-Markenrechte in Spanien zu gelangen.