Herzogenaurach, den 3. April, 2020
PUMA wird Aussetzung der Dividende vorschlagen und die Hauptversammlung am 7. Mai 2020 digital abhalten

Infolge der stark negativen Auswirkungen der aktuellen Sars-CoV-2-Krise auf unser Geschäft hat der Vorstand der PUMA SE beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen.

Außerhalb von China, Japan und Südkorea sind beinahe alle PUMA-Geschäfte sowie die unserer Partner aufgrund behördlicher Anordnungen vorübergehend geschlossen. Unser E-Commerce-Geschäft ist zwar noch in fast allen Märkten aktiv, macht aber weniger als 10% unseres Geschäfts aus. Dies hat natürlich zu einem erheblichen Rückgang des Konzernumsatzes und des Cash Flows geführt. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange diese Situation anhalten wird. Um diese Krise zu meistern, arbeiten wir eng mit allen unseren Partnern wie Händlern, Lieferanten, Vermietern, Banken und Behörden zusammen. 

Wir reduzieren die Kosten und den Geldabfluss wo immer möglich, und ergreifen Maßnahmen zur Sicherung zusätzlicher Finanzierung, um gemeinsam mit unseren Partnern die Wertschöpfungskette in dieser Zeit aufrechtzuerhalten. Unser Ziel ist es, diese Krise gemeinsam mit ihnen zu überstehen. Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die kurzfristigen Herausforderungen so gut wie möglich zu bewältigen, ohne jedoch die mittelfristige Dynamik des Unternehmens zu beeinträchtigen

Die Sicherstellung der Finanzierung in der Krise ist von entscheidender Bedeutung, und wir glauben, dass die Aussetzung der Dividendenzahlungen sowie der Verzicht auf die Vorstandsgehälter zu 100% sowie die Kürzung der Gehälter unseres obersten Führungskreises um 25% unter den gegebenen Umständen die richtigen Maßnahmen sind.

Aufgrund der Ausbreitung von Sars-CoV-2 in Deutschland und der behördlich angeordneten Kontaktsperren haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der PUMA SE beschlossen, die Hauptversammlung am 7. Mai 2020 als digitale Versammlung abzuhalten. Die Einladung hierzu wird spätestens am 15. April 2020 veröffentlicht. Gemäß dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 können Hauptversammlungen - zur Vermeidung großer Menschenansammlungen - auch ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten werden. Die Hauptversammlung von PUMA am 7. Mai 2020 wird alle vom neuen Gesetz geforderten Bedingungen erfüllen. Um eine konsistente Kommunikation in einem sich schnell verändernden Geschäftsumfeld, das durch Sars-CoV-2 beeinflusst wird, zu gewährleisten, hat PUMA zudem beschlossen, den Termin für die Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Quartals 2020 um eine Woche vom 30. April 2020 auf den 7. Mai 2020 zu verschieben.