Herzogenaurach, 11. Januar 2018
KERING SA SCHLÄGT VOR, PUMA-AKTIEN AN IHRE AKTIONÄRE IM WEGE EINER SACHDIVIDENDE AUSZUSCHÜTTEN

PUMA begrüßt die Transaktion, da durch sie der Streubeseitz von PUMA erhöht und die Kapitalmarktpositionierung, die Visibilität sowie die Chancen von PUMA gestärkt werden.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

PUMA SE (ISIN: DE00069696303 WKN: 696960)
PUMA WAY 1, D-91074 Herzogenaurach

Die Kering SA (Paris), Hauptaktionärin der PUMA SE mit einer derzeitigen Beteiligungsquote von ca. 86%, hat dem Verwaltungsrat der PUMA SE heute ihre Entscheidung mitgeteilt, der Hauptversammlung der Kering SA am 26. April 2018 vorzuschlagen, den Aktionären der Kering SA einen Anteil der Kering-Beteiligung an PUMA, der ca. 70% des Grundkapitals der PUMA SE entspricht, im Wege einer Sachdividende auszuschütten.

Die Kering SA soll mit einem Anteil am Grundkapital in Höhe von ca. 16% Aktionärin der PUMA SE bleiben.
Im Rahmen der Sachdividende wird Artémis SA, die kontrollierende Aktionärin der Kering SA (und damit indirekt der
PUMA SE) Aktien der PUMA SE erhalten, die einem Anteil am Grundkapital in Höhe von ca. 29% entsprechen, und in dieser Höhe unmittelbare und nach eigener Aussage auch langfristige Aktionärin der PUMA SE werden. Folglich wird der Streubesitz der PUMA SE nach der Transaktion ca. 55% betragen.

Die Transaktion bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Kering SA, die am 26. April 2018 stattfinden soll.

Der Verwaltungsrat der PUMA SE begrüßt die Transaktion. Kering SA und Artémis SA werden starke Partner von PUMA bleiben. Die Transaktion hat keinen Einfluss auf die aktuelle Strategie von PUMA, die PUMA weiterverfolgen wird und die bereits erste Ergebnisse gezeigt hat. Die Transaktion soll die Liquidität der PUMA-Aktie verbessern, da der Streubesitz hierdurch deutlich größer wird, was es Investoren erleichtert, direkt in PUMA SE zu investieren.

Foto Credits: Conné/ PUMA