Hauptversammlung 2024

HAUPTVERSAMMLUNG
Die ordentliche Hauptversammlung der PUMA SE fand am Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 11:00 Uhr in Herzogenaurach statt.

Eckdaten | |
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30. April 2024 (24:00 MESZ) | Nachweisstichtag (“Record Date”) |
15. Mai 2024 (24:00 MESZ) | Anmeldeschluss |
22. Mai 2024 | Hauptversammlung |
27. Mai 2024 | Dividendenzahlung |

KONTAKT
HAUPTVERSAMMLUNG DER PUMA SE 2024
Die Aktionär*innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
22. Mai 2024 um 11:00 Uhr (MESZ)
im PUMA Brand Center, Puma Way 1, 91074, Herzogenaurach, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Das PUMA Investor Portal berechtigt die Aktionär*innen ausschließlich zur Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl. Die Verfolgung der Hauptversammlung sowie die Ausübung anderer Rechte der Aktionär*innen und ihrer Bevollmächtigten sind über das PUMA InvestorPortal nicht möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Einladung zu unserer Hauptversammlung.
Tagesordnungspunkt 1
Jahresabschluss 2023 der PUMA SE | HERUNTERLADEN (PDF) |
Konzernabschluss 2023 | HERUNTERLADEN (PDF) |
Erläuternder Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben | HERUNTERLADEN (PDF) |
Bericht des Aufsichtsrats 2023 | HERUNTERLADEN (PDF) |
Tagesordnungspunkt 6
Tagesordnungspunkt 10
Download Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 10 der Tagesordnung gemäß Art. 5 SEVO, §71 Abs. 1 Nr. 8 S. 5 i.V.m. §186 Abs. 4 S. 2 AktG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)
TAGESORDNUNGSPUNKT 7
TAGESORDNUNGSPUNKT 8
TAGESORDNUNGSPUNKT 9
AGENDA ITEM 11
TAGESORDNUNGSPUNKT 7 BIS 11
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionär*innen finden Sie hier:
Mit diesem Formular können Sie Dritte oder Stimmrechtsvertreter*innen der Gesellschaft bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter*innen sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen.
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionärinnen und Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste an der Hauptversammlung der PUMA SE.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 150.824.640,00 und ist eingeteilt in 150.824.640 auf die/den Inhaber*in lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme (s. § 20.1 der Satzung der Gesellschaft). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 150.824.640. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt des Beschlusses von Vorstand und Aufsichtsrat über den Gewinnverwendungsbeschluss am 15. Februar 2024 bzw. 26. Februar 2024 980.096 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen (§ 71b AktG).